Stiftungszweck

Dr. Georg Michael Praetorius Stiftung
Hygiene & Medizin

§ 2 - Stiftungszweck

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

2. Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Bildung und Erziehung mit Schwerpunkt auf Hygiene und Medizin, der Entwicklungszusammenarbeit mit Mikroprojekten, unter strenger Berücksichtigung der Umwelt und Ökologie, zur Erzeugung nachhaltiger Energie bzw. zur umweltfreundlichen Herstellung lokaler Produkte und die damit verbundenen Arbeitsplätzen.

3. Die Tätigkeit der Stiftung soll sich insbesondere auf Projekte in der Himalaya-Region, in Indien (schwerpunktmäßig im Bundesstaat Uttarakhand) und in Nepal erstrecken. Die Stiftung kann aber auch in angrenzenden Ländern für vergleichbare Projekte tätig werden.

4. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch Maßnahmen oder institutionelle Förderungen verwirklicht, die

- dem Aufbau einer bislang nicht vorhandenen Trinkwasser-Versorgung mit sauberem und keimfreiem Trinkwasser nach WHO-Empfehlung dienen. Insbesondere in den Gebieten Gangotri und Yamunotri, wo zwei bedeutende Flüsse Indiens, Ganges bzw. Yamuna, entspringen.

- der Durchführung von Bildungsmaßnahmen für die Bevölkerung zum Thema Hygiene dienen. Dies kann beispielsweise durch Veranstaltungen für Erwachsene auf Dorfebene und für Kinder und Jugendliche in den Schulen geschehen.

- die Etablierung medizinischer Grundversorgung, beispielsweise durch den Auf- und Ausbau von Krankenstationen in entlegenen Gebieten bzw. durch die Errichtung eines Zentralkrankenhauses in und für diese Region.

- auch deutschen Ärzte bzw. Pflegepersonal Auslandaufenthalte ermöglichen, um im Rahmen ihrer Ausbildung bzw. Fortbildung in dieser Region medizinisch tätig zu werden.

- zur Verbesserung der Unterbringung und Verpflegung der Pilger beiträgt. In der Hochsaison von April bis Juni kommt es zu hohen Belastungen der vorhandenen Infrastrukturen durch die circa 400.000 Menschen, die zur Quelle des Ganges bzw. Yamunas pilgern.

oder durch sonstige Maßnahmen, die den Stiftungszweck gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 verfolgen.

Satzung der Stiftung